Unfallversicherung

Weil das Leben nicht in Watte gepackt ist

 

Pro Jahr ereignen sich in Deutschland rund 9 Mio. Unfälle, davon 70% in der Freizeit und 30% im Beruf. Statistisch gesehen ereignet sich alle vier Sekunden ein Unfall. Eine Absicherung über die gesetzliche Unfallversicherung besteht nur in Ausnahmefällen und reicht häufig nicht aus.

 

 

Schadenbeispiele aus der Praxis

 

Sturz von einer Leiter

 

Herr W. reinigte die Dachrinne seines Hauses. Dabei verlor er das Gleichgewicht und stürzte von der Leiter. Er brach sich beide Arme und erlitt eine schwere Verletzung am Rückenmark.

 

Seitdem ist er vom Becken an gelähmt. Seine private Unfallversicherung
übernahm einen Großteil der Kosten für die Reha. Außerdem ist durch die Auszahlung der Invaliditätssumme auch der nötige Umbau des Hauses gesichert. Er fällt zwar künftig als „Versorger“ aus, aber seine Unfallrente verhindert größere finanzielle Einschnitte.

 

 

Fahrradunfall

 

Ein Kind bekam zum 5. Geburtstag ein Fahrrad geschenkt. Um das Rad auszuprobieren, fuhr es eine abschüssige Straße hinunter. Dabei verlor es die Kontrolle und prallte gegen ein parkendes Fahrzeug. Das Kind wurde über die Windschutzscheibe geschleudert. Beim Aufprall auf dem Asphalt zog es sich tiefe
Schürfwunden im Gesicht zu.

 

Trotz sofortiger medizinischer Versorgung war das Gesicht durch die Narben stark entstellt. Da eine Operation aus medizinischen Gründen nicht notwendig war, erhielt die Familie von der Krankenkasse keine Unterstützung. Die private Unfallversicherung übernahm die Kosten für die kosmetische Operation.

 

 

 

Für wen ist die Versicherung?

 

Die Unfallversicherung ist für jede natürliche Person empfehlenswert.

 

 

 

Welche Leistungen übernimmt die Unfallversicherung?

 

Invaliditätsleistung


Kapitalzahlung, abhängig vom Grad der Invalidität (Schwere der Behinderung). Bemessungsgrundlage ist die sog. Gliedertaxe. Diese legt fest, wie viel der vereinbarten Summe z.B. bei Verlust eines Körperteils ausgezahlt wird. Besonderheit: Für einzelne spezielle Berufsgruppen besteht die Möglichkeit, Tarife mit speziell auf diese abgestimmten Gliedertaxen zu wählen (z. B. Mediziner und Musiker).

 

 

Todesfallleistung

 

Verstirbt die versicherte Person durch einen Unfall (innerhalb eines Jahres), wird die vereinbarte Todesfallsumme ausgezahlt (ähnlich wie bei einer Risikolebensversicherung). Damit lassen sich beispielsweise die Kosten für die Beerdigung abdecken.

 

 

Verschiedene Tagegelder

Je nach vereinbarter Leistung wird ein Tagessatz ausbezahlt:

 

 

Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld – für jeden Tag eines unfallbedingt medizinisch nötigen Krankenhausaufenthalts. Nach Entlassung erhalten Sie das Genesungsgeld nur für die Anzahl von Tagen, die Ihr Klinikaufenthalt dauerte (i. d. Reg. gibt es eine gesonderte Obergrenze an max. Tagen, die hier Berücksichtigung finden).

 

 

Unfall-Krankentagegeld


Bedarf es nach einem Unfall einer längeren Krankschreibung, zahlt der Arbeitgeber lediglich für sechs Wochen das gewohnte Gehalt weiter. Ab der siebten Woche zahlt die Krankenkasse das deutlich niedrigere Krankengeld. Dieses können Sie mit einem Unfall-Krankentagegeld auf das Niveau Ihres gewohnten Einkommens auffüllen.

 

 

Unfallrente


Ab einem bestimmten Invaliditätsgrad wird eine lebenslange Rente
gezahlt.

 


Übergangsleistung


Nicht immer ist eine durch Unfall erworbene Invalidität dauerhaft. Dennoch können in der Phase der Gesundung teure Hilfsmittel nötig werden oder andere Kosten anfallen. Liegt etwa sechs Monate nach dem Unfall noch eine Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit von 50 % vor, kommt die vereinbarte Übergangsleistung zur Auszahlung.


Je nach Versicherer sind weitere Zusatzbausteine möglich.

 

 

 

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