Die Maschinenversicherung
Für Ihre mechanischen Helfer
Für Ihre mechanischen Helfer
Eine Maschinenversicherung bietet weitergehenden Versicherungsschutz als die Geschäftsversicherung. Bedienungsfehler, Maschinenbruch und Produktfehler sind nur einige Beispiele für den Deckungsumfang einer speziellen Maschinenversicherung.
Die finanziellen Folgen durch den Ausfall einer Maschine (Betriebsstillstand)
lassen sich in einer Maschinenbetriebsunterbrechungsversicherung abdecken.
Schadenbeispiele aus der Praxis
Maschinenschaden
Bei einer CNC-Drehmaschine kam es aufgrund eines Programmierfehlers
zu einer Kollision zwischen dem rotierenden Spannfutter und dem Werkzeugrevolver.
Mutwillige Zerstörung einer Maschine
Einem Mitarbeiter wurde gekündigt. Aus Frust und Verzweiflung führte dieser mutwillig an einer Fräsmaschine einen Totalschaden herbei.
Was kann versichert werden?
Über die Maschinenversicherung können alle stationären, fahrbaren, maschinellen und elektrischen Einrichtungen und sonstige technische Anlagen versichert werden. z.B.
Kessel, Motoren, Turbinen, Generatoren, Bohr-, Dreh- und Fräsmaschinen, Druck- und Falzmaschinen, Aufzüge, Hallenkräne, Förderanlagen, Sämaschinen, Mähdrescher, Strohpressen u. v. m.
Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?
Abgedeckt sind unvorhergesehen eintretende Schäden, die mit dem Betrieb zusammenhängen, insbesondere durch:
• Menschliche Ursachen: Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit
• Produktfehler: Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
• Technische Störungen: Zerreißen infolge Fliehkraft, Kurzschluss, Überlastung, Fremdkörper, Über- oder Unterdruck, Wassermangel in Dampferzeugern, Versagen von Mess-,
Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
• Naturgewalten: Sturm, Frost, Eisgang
• bei fahrbaren Geräten: Feuer und - soweit beantragt - Schäden
durch Diebstahl
Unsere KollegInnen beraten Sie gerne.
Tel: 07361 4905818
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