Krankenzusatzversicherung
Zusätzliche Absicherung für gesetzlich Versicherte
Zusätzliche Absicherung für gesetzlich Versicherte
Der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung bei einem privaten Versicherungsunternehmen bietet viele Vorteile – gerade wenn Sie weiter in einer gesetzlichen Kasse bleiben möchten bzw. müssen. Somit können auch gesetzlich Versicherte ihre Leistungsansprüche auf das Niveau von „Privatpatienten“ anheben.
Durch die individuelle Tarifwahl kann die Zusatzversicherung optimal an Ihre Wünsche und Bedürfnisse angepasst werden.
Für wen ist die Versicherung?
Für jeden, der Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse ist und auf eine optimale Versorgung Wert legt
Was ist versicherbar?
Grundsätzlich sind folgende Bereiche versicherbar:
• Ambulant
• Stationär
• Zahn
• Krankenhaustagegeld
• Krankentagegeld
• Pflegetagegeld
Der genaue Umfang der Absicherung ist je nach Tarif unterschiedlich und muss individuell auf die Bedürfnisse und Wünsche des Versicherungsnehmers angepasst
werden.
Ambulante Zusatzversicherung
Bei der ambulanten Zusatzversicherung können durch verschiedene Bausteine Leistungen versichert werden, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nur teilweise oder gar nicht erstattet werden.
Folgendes ist u. a. versicherbar:
Heilpraktiker, Sehhilfen, Kuren, Vorsorgeuntersuchungen, Arznei- und
Verbandsmittel, Hilfs- und Heilmittel
Stationäre Zusatzversicherung
Mit einer stationären Zusatzversicherung sind Sie im Krankenhaus
„Privatpatient“ und genießen die Vorzüge einer optimalen Unterbringung und Behandlung.
Folgendes ist u. a. versicherbar:
Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung,
Rooming-In Leistung, Erstattung der stationären Zuzahlung,
Transportkosten, freie Krankenhauswahl, individuelle Honorarvereinbarungen
(über Höchstsatz GOÄ hinaus).
Zahnzusatzversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt meistens keine oder nur verminderte Leistungen für Zahnersatz, Implantate und Inlays.
Folgendes ist u. a. versicherbar:
Zahnersatz, Kieferorthopädie, Inlays, Implantate
Krankenhaustagegeld
Bei Abschluss einer Krankenhaustagegeldversicherung erhält der Versicherte für jeden Tag, den er (egal aus welchem Anlass) im Krankenhaus verbringen muss, einen vereinbarten Betrag. Wird eine Krankenhaustagegeldversicherung im Rahmen einer Unfallversicherung abgeschlossen, dann wird Krankenhaustagegeld nur für die Tage bezahlt, die Sie nach einem Unfall in einem Krankenhaus verbringen müssen.
Das Krankenhaustagegeld dient dazu, die Kosten abzudecken, die
durch den Krankenhausaufenthalt zusätzlich anfallen - z. B. Kinderbetreuungskosten.
Krankentagegeld
Bei Abschluss einer Krankentagegeldversicherung erhält der Versicherte
für jeden Tag, den er arbeitsunfähig ist, einen vereinbarten Betrag. Die Krankentagegeldversicherung dient bei Arbeitnehmern zur Erhaltung der vollständigen oder teilweisen Sicherung des
Nettoeinkommens, wenn die Arbeitsunfähigkeit im Krankheitsfalle mehr als 6 Wochen dauert. (Bis zum 42. Tag ist der Arbeitgeber zur Zahlung gesetzlich verpflichtet.)
Bei Selbstständigen ist eine Krankentagegeldversicherung zur Abwendung
finanzieller Schwierigkeiten sinnvoll, wenn die Gefahr besteht, dass aufgrund von Krankheit kein Einkommen mehr erwirtschaftet werden kann. Bei der Versicherungsgestaltung kann festgelegt werden, ab
welchem Tag nach Eintritt der Krankheit und in welcher Höhe das Tagegeld gezahlt werden soll.
Unsere KollegInnen beraten Sie gerne.
Tel: 07361 4905818
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