Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung

Mitdenken zahlt sich aus

 

Eine Betriebs- und Produkthaftpflicht schützt sowohl den Unternehmer als auch seine gesetzlichen Vertreter sowie sämtliche übrigen Betriebsangehörigen vor den finanziellen Folgen der beruflichen Haftung, indem sie eine gestellte Schadensersatzforderung prüft und daraufhin entweder unberechtigte Ansprüche ablehnt oder berechtigte Ansprüche im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs reguliert.

 

 

Schadenbeispiele aus der Praxis:

 

Unachtsamkeit

 

Beim Abladen von Baumaterial auf einer Baustelle mit einem Turmdrehkran wird durch Unachtsamkeit des Kranführers ein Passant schwer verletzt. Es werden Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld und Entgeltfortzahlung geltend gemacht.

 

 

Montagefehler

 

Elektriker Müller verlegte im Büro eines Kunden mehrere Leitungen. Einige Zeit später kam es aufgrund eines Kurzschlusses zu einem Brand, der den gesamten
Bürotrakt in Schutt und Asche legte. Die hinzugezogenen Brandinspektoren
der Kripo konnten Schadensursache und Verursacher eindeutig feststellen – die Versicherung des Elektrikers musste daraufhin für den Schaden aufkommen.

 

 

 

 

Für wen ist die Versicherung?


Diese Versicherung ist für alle Gewerbetreibende, Betriebsinhaber, Handwerker, Produzenten und Händler.

 

 

 


Was ist versichert?


Versichert ist – je nach Umfang des Vertrages – die gesetzliche Haftpflicht, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen Ihres versicherten Betriebes entstehen kann.


Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Betriebshaftpflicht-
Versicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Für einige Risiken gibt es separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen.

 

 


Welche Gefahren und Schäden sind u. a. versicherbar?


Der Leistungsumfang der Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung
erstreckt sich auf Personen-, Sach- und die daraus als Folge entstehenden Vermögensschäden.


Spezielle Produktvermögensschäden sind in der erweiterten Produkthaftpflicht-
Versicherung mitversichert, müssen jeodch in den meisten Fällen extra vereinbar werden.

 

 

 

 

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