Tierhhalter-Haftpflichtversicherung

Ein "muss" für jeden Tierbesitzer

 

Jeder Tierhalter kann auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden, sobald sein Tier einen Dritten schädigt. Das gilt selbst dann, wenn ihn kein Verschulden trifft (§ 833 BGB)! Gerade bei Personenschäden können extreme Kosten auf Sie zukommen. Aber auch Sachschäden können schnell die eigenen finanziellen Möglichkeiten übersteigen!

 

 

Schadenbeispiele aus der Praxis

 

Freilaufender Hund

 

Bei einem Spaziergang lief ein nicht angeleinter Hund auf ein fremdes Kind zu. Dieses wich erschrocken zurück, stürzte und verletzte sich am Kopf. Die Eltern nahmen den Hundebesitzer daraufhin wegen Schmerzensgeld und der nötigen Behandlungskosten für die Platzwunde in Anspruch. Die Schadenhöhe wurde auf 450 € geschätzt.

 

 

Pferd schlägt aus

 

Beim Ausführen einer Stute erschrak das Pferd aufgrund eines lauten Geräusches und schlug mit dem Huf aus. Unglücklicherweise traf es einen Passanten an der Brust und brach ihm dabei zwei Rippen. Der Geschädigte nahm den Pferdebesitzer in der Folge des Unfalls wegen Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Behandlungskosten und Reinigung der Kleidung in Anspruch. Die Schadenhöhe wurde auf 1.700 € geschätzt.

 

 

Für wen ist die Versicherung?

 

Ein „Muss“ für jeden Tierbesitzer!
In manchen Bundesländern ist sie sogar eine Pflichtversicherung.

 

 

Was ist versichert?

 

Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter von Hunden bzw. Pferden zu privaten Zwecken. Der Versicherungsschutz besteht nur für die im Vertrag bezeichneten Tiere.

 

 

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

 

Personen-, Sach- und Vermögensschäden von Dritten, die durch das versicherte Tier verursacht werden und für die der Tierhalter haftet.

 

Zusätzlich versicherbar sind
• Mietsachschäden, Tierhüterrisiko, Flurschäden


Speziell für die Hundehalterhaftpflichtversicherung:
• Welpen


Speziell für die Pferdehalterhaftpflichtversicherung
• Fohlen, Deckschäden, private Kutschfahrten, Reitbeteiligungen, unentgeltlicher
Verleih (Fremd- und Gastreiter)

 

 

 

 

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