Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung

Beratungsfehler richtig versichern

 

Wer für seine Kunden Entscheidungen trifft oder Beratungen vornimmt, trägt ein hohes Maß an Verantwortung. Denn: Viele Entscheidungen sind folgenreich und manche auch unwiderruflich.

 

Besonders intensiv trifft diese Verantwortung bestimmte Berufsgruppen wie

z. B. Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, aber auch Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes, Richter und Staatsanwälte. Bei all diesen Fachmännern vertraut man ihrem professionellen Sachverstand und den damit in Verbindung
stehenden Auskünften, Empfehlungen und Entscheidungen.

 

Doch was passiert, wenn auch einem Experten mal ein Fehler
unterläuft?

 

 

 

 

Schadenbeispiele aus der Praxis

 

 

Brief nicht eingeworfen

 

Die Sekretärin einer Werbeagentur wurde beauftragt, auf dem Nachhauseweg nach Dienstschluss noch einen Umschlag mit einem wichtigen Kundeninserat bei der Zeitung einzuwerfen. Unterwegs traf sie ihre Freundin, verschob den Gang zur Post und ließ das Schreiben noch drei Tage in ihrem PKW liegen.


Die Folge: Das Werbeinserat wurde nicht geschaltet und es entstand dem Auftraggeber ein nachweislicher Schaden in fünfstelliger Höhe.

 

 

Fahrlässiger Steuerberater

 

Ein Mandant vertraute auf den Rat seines Steuerberaters, als es um eine größere Investition für eine Betriebserweiterung ging. Dessen umfangreiche Berechnungen zeigten dem Mandanten hohe steuerliche Vorteile auf, doch nach der Investition vergaß der Steuerberater Steuerbegünstigungen auch zu beantragen. Noch dazu stellten sich die Auskünfte und die Beratung im Nachhinein als teilweise falsch heraus.

 

 

 

 

Für wen ist die Versicherung?

 

Für Personen, Körperschaften, Kammern, Vereine und Verbände, Firmen sowie Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, die beruflich oder ehrenamtlich:


• Auskünfte erteilen
• Dienstleistungen durchführen
• Rat gewähren
• Verträge vermitteln
• beurkunden
• Gutachten erstellen
• Gelder verwalten


und dadurch gegenüber einem Dritten einen Vermögensschaden verursachen
können.

 


Für besonders gefährdete Berufsgruppen ist diese Versicherung daher Pflicht. Hierzu zählen u. a.:


• Rechtsanwälte
• Steuerberater und Steuerbevollmächtigte
• Versicherungsvermittler

 

 

 

 

Was ist versichert?

 

Zum einen versichert eine Vermögensschadenhaftpflicht Schäden Dritter, die durch fehlerhaftes Tun entstehen, wie z. B.


• Beratungsfehler
• Rechenfehler
• unrichtige Auskünfte
• falsche Prozeßführung
• unwirksame Vertragsgestaltungen


Zum anderen sind Schäden Dritter versichert, deren Ursache fehlerhaftes
Unterlassen ist, wie z. B.:


• Fristversäumnisse
• unvollständige Auskünfte
• unterlassene Beantragungen
• Nichtweiterleitungen


Als Schadenverursacher sind dabei sowohl der Versicherungsnehmer als auch seine Erfüllungsgehilfen abgedeckt.

 

 

 

 

Welche Gefahren und Schäden sind abgedeckt?

 

Versichert sind alle Schäden, die weder Sach- noch Personenschäden sind.


Ferner auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche und die damit in Verbindung stehenden Kosten. Dies kann besonders Dienstleistungsunternehmen vor der Gefahr der Inanspruchnahme durch Kunden schützen, wenn diese auf einem überzogenen Anspruchdenken im Hinblick auf die Erfüllung der Pflichten beruht (wichtiger Abwehrschutz!)

 

 

 

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