Kraftfahrzeugversicherung

Leistungsstarker Schutz für Ihr Fahrzeug

Der private Pkw ist ein wichtiger Bestandteil des täglichen Lebens und häufig auch unerlässlich für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit. Immerhin sind Mobilität und Flexibilität in der heutigen Zeit eine Grundvoraussetzung. Wenn die eigenen vier Räder dann aufgrund eines Schadens ausfallen, ist schnelles
Handeln gefragt. Mit einer Kfz-Versicherung können die finanziellen Folgen von Schäden am Fahrzeug aufgrund eines Unfalls, Diebstahls, Marderbisses, Glasbruchs oder Wildunfalls gut abgewendet werden.

 

 

Für wen ist die Versicherung?

 

Eine Kraftfahrtversicherung benötigt jeder, der ein Kraftfahrzeug
(Pkw, Lkw, Motorrad etc.) besitzt.

 

 

Was ist versichert?

 

Die Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Sie ist deshalb
ein fester Bestandteil der Kraftfahrtversicherung.


Folgende Ergänzungen werden i. d. R. vom Versicherer angeboten:


• Teilkasko-Versicherung
• Vollkasko-Versicherung


Ergänzt werden kann der Versicherungsschutz je nach Anbieter noch um beispielsweise:


• Fahrerschutz
• Insassen-Unfallversicherung
• Schutzbriefversicherung Rabattschutz
• GAP-Deckung
• Brems-, Bruch- und Betriebsschäden (BBB-Schäden)

 

 

Typische Versicherungsleistungen

 

• Haftpflicht-Versicherung: Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges Dritten entstehen, sowie Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Kosten für Heilung, Kosten des Sachverständigen


• Teilkasko-Versicherung: Brand oder Explosion, Entwendung (Diebstahl, Raub), Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Bruchschäden an der Verglasung, Bissschäden, Schäden an der Verkabelung


• Vollkasko-Versicherung: selbstverschuldete Unfälle, mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen, Vandalismus


• Schutzbrief: Kosten für Pannen- und Unfallhilfe, Abschleppkosten, Hotelkosten, etc.


• Insassen-Unfallversicherung: vereinbarte Kapitalzahlung bei Tod oder Invalidität nach einem Kfz-Unfall


• Fahrerschutz: Stellt den Fahrer eines unfallverursachenden Fahrzeugs einem Unfallopfer gleich, welcher dann entsprechend Leistungen der Haftpflichtversicherung genießt (individuelle Ausschlüsse der Versicherer sind zu beachten)

 

 

 

 

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