Risiko-Lebensversicherung
Schützen Sie, was Ihnen lieb ist
Schützen Sie, was Ihnen lieb ist
Der Tod eines nahe stehenden Menschen ist immer schmerzlich und eine belastende Zeit, in der vieles andere in den Hintergrund rückt.
Eine Risikolebensversicherung hält „den Rücken frei”, damit in dieser schwierigen Phase nicht auch noch finanzielle Sorgen dazu kommen. Denn, auch wenn die Gedanken in
dieser Zeit sicherlich woanders sind, die finanziellen Verpflichtungen laufen weiter. Lebenshaltungskosten, Geschäftskredite oder ein Baudarlehen - finanzielle Verpflichtungen sollten nicht auf den
Schultern der Hinterbliebenen lasten. Mit einer Risikolebensversicherung können Sie die Existenz Ihrer Ehe-,
Lebens- oder Geschäftspartner optimal absichern.
Hilfe vom Staat - was bekommen die Hinterbliebenden?
Kleine Witwen-/Witwerrente:
25% der Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen;
befristet auf 2 Jahre
Große Witwen-/ Witwerrente:
55% der Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen
Halbwaisenrente:
10% der Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen
Vollwaisenrente:
20% der Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen
Witwen-/Witwerrente
Stirbt ein Ehepartner, bekommen Witwe bzw. Witwer eine Witwen-/ Witwerrente. Das bekannte Sterbegeld wird seit 2004 nicht mehr gezahlt.
Die Höhe der Hinterbliebenenrente richtet sich nach der Rente, auf die der verstorbene Ehepartner zum Zeitpunkt seines Todes Anspruch gehabt hätte. Bei Berufstätigen ist die Grundlage die Rente wegen
Erwerbsminderung.
Für alle, die nach dem 31.12.2001 geheiratet haben oder bei denen beide Partner nach dem 1.1.1962 geboren sind gilt: Nur wer bei Tod des Ehepartners mindestens ein Kind
erzieht oder das 45. Lebensjahr vollendet hat (wird seit 2012 schrittweise auf 47 erhöht) oder erwerbsgemindert ist, hat einen Anspruch auf die
große Witwen-/Witwerrente. Andernfalls wird die kleine Witwen-/ Witwerrente gezahlt.
Eigene Einkünfte, z. B. Gehalt, Mieteinnahmen oder Kapitalvermögen, werden teilweise angerechnet und verringern die Rentenansprüche. Beide Renten werden grundsätzlich nur
solange gezahlt, bis Witwe oder Witwer wieder heiraten.
Sorgen Sie vor
Die durchschnittliche Witwen-/ Witwerrente beträgt gerade mal 500 € im Monat. Die Unterstützung durch den Staat reicht nicht, um den gewohnten Lebensstandard zu halten.
Durch eine Risikolebensversicherung können neben den Beerdigungskosten
(durchschnittlich zw. 4.000 € bis 6.000 €) auch die laufenden Verpflichtungen beglichen werden. Deshalb sollte die Versicherungssumme, die im Todesfall ausgezahlt wird, ausreichend hoch
sein.
Beispiel: Mann, 30 Jahre, verheiratet, 2 Kinder, Alleinverdiener,
2.500 € monatliches Bruttogehalt, renten- und kirchensteuerpflichtig
Wie die Grafik zeigt, fehlen der Familie jeden Monat 1.378 €.
Der genaue Absicherungsbedarf hängt von der Lebenssituation ab.
Ein Alleinverdiener mit Frau, zwei kleinen Kindern und einer Hypothek, hat sicherlich einen anderen Bedarf als ein kinderloses Ehepaar, das zur Miete wohnt.
Worauf sollten Sie achten?
Bei Beantragung einer Risikolebensversicherung sind im Antrag Gesundheitsfragen zu beantworten. Es ist wichtig, dass Sie diese Fragen wahrheitsgemäß beantworten, um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden.
Je nach Krankengeschichte und gewünschter Absicherungshöhe sind evtl. weitere Unterlagen nötig, wie z.B. Arztberichte. Steigende Lebenshaltungskosten und Inflation erhöhen Ihren Vorsorgebedarf.
Damit der Versicherungsschutz auch in vielen Jahren noch Ihrem Absicherungsbedarf entspricht, empfiehlt es sich, einen Vertrag mit Dynamik abzuschließen. Durch die Dynamisierung erhöht sich Ihr Versicherungsschutz in regelmäßigen Abständen automatisch - ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Zusätzlich bieten Verträge mit umfangreichen Nachversicherungsgarantien
die Sicherheit, dass Sie den Schutz an sich ändernde Lebenssituationen anpassen können. So ermöglichen diese Garantien z. B., dass Sie die Versicherungssumme bei Geburt eines Kindes ohne erneute
Gesundheitsprüfung erhöhen können.
Stellen Sie sicher, dass die Laufzeit ausreichend lange gewählt wird.
Eine vorzeitige Kündigung des Versicherungsvertrages ist unproblematisch
möglich. Eine Verlängerung ist meist mit einer erneuten Gesundheitsprüfung
und höheren Prämien verbunden. Auch bei einer Risikolebensversicherung „spart“ ein junges Eintrittsalter Geld. Zudem sollten Sie die Versicherungssumme hoch genug wählen.
Sichern Sie lieber etwas mehr ab, damit auch ungeplante Entwicklungen
in Ihrem Leben und steigende Ansprüche im Laufe der Zeit mit berücksichtigt sind.
Unsere KollegInnen beraten Sie gerne.
Tel: 07361 4905818
WhatsApp: 0176 81265789
info@selmakler.de
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