Oldtimer und Youngtimer

Bringe Freude ins Leben und Abwechslung auf die Straße

 

Runde, auswechselbare Formen prägen das automobile Straßenbild unserer Tage. Nur sehr wenigen Modellen spendieren die Hersteller noch ein markantes Äußeres. So sticht inzwischen sogar ein ehemaliges Allerweltsauto wie ein Kadett D optisch positiv aus dem tristen Einerlei hervor.

 

Wer Oldtimer oder Youngtimer fährt, liebt sein Fahrzeug im Regelfall. Die Versicherer haben dies erkannt und mit entsprechenden Versicherungsangeboten reagiert, die umfangreichen
Schutz zu bescheidenem Beitrag bietet. Damit wird eines der schönsten
Hobbys für fast jeden bezahlbar.

 

 

Für wen ist die Versicherung?

 

 

Eine private Kraftfahrtversicherung benötigt jeder, der ein Fahrzeug (Pkw, Motorrad, Kraftrad) besitzt. Die Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung - auch für Oldtimer und Youngtimer.


Besonderheiten:


Für eine spezielle Oldtimerversicherung muss sich Ihr Wagen in einem guten Allgemeinzustand befinden. In der Regel fordern die Versicherer, dass ein Alltagsfahrzeug für den normalen Gebrauch vorhanden ist. Je nach Anbieter und Tarif kann ggf. auch die Vorlage eines Oldtimer- Gutachtens und von Bildern gefordert werden. Auch ein Mindestwert des zu versichernden Fahrzeugs wird vereinzelt gefordert, wie ggf. auch ein Mindestalter der Fahrer. Oldtimerversicherungen haben in der Regel keine Schadenfreiheitsklasse und werden daher im Schadensfall auch nicht zurückgestuft

 

 

Was ist versichert?

 

Die Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Sie ist deshalb ein fester Bestandteil der Kraftfahrtversicherung.


Folgende Ergänzungen werden i. d. R. vom Versicherer angeboten:


• Teilkasko-Versicherung
• Vollkasko-Versicherung
• Allgefahrendeckung


Ergänzt werden kann der Versicherungsschutz je nach Anbieter noch
um beispielsweise:


• Auslandsschadenschutz
• Fahrerschutz
• Schutzbrief

 

 

Typische Versicherungsleistungen

 

• Haftpflicht-Versicherung: Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges Dritten entstehen, sowie Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Kosten für Heilung, Kosten des Sachverständigen


• Teilkasko-Versicherung: Brand oder Explosion, Entwendung (Diebstahl, Raub), Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Bruchschäden an der Verglasung, Bissschäden, Schäden an der Verkabelung


• Vollkasko-Versicherung: selbstverschuldete Unfälle, mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen, Vandalismus


• Allgefahrendeckung: Es handelt sich um eine Erweiterung der Vollkasko. Alles ist versichert, bis auf definierte Ausschlüsse, z. B. Transportschäden


• Schutzbrief: Kosten für Pannen- und Unfallhilfe, Abschleppkosten,
Hotelkosten, etc.


• Fahrerschutz: Stellt den Fahrer eines unfallverursachenden Fahrzeugs einem Unfallopfer gleich, welcher dann entsprechend Leistungen der Haftpflichtversicherung genießt (individuelle Ausschlüsse der Versicherer sind zu beachten)

 

 

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