Private Haftpflichtversicherung

Wenn Unachtsamkeit teuer wird

 

Die private Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen
für Privatpersonen.

 


„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet“ (§ 823 BGB).

 

 

Die Gefahr, im täglichen Leben Schaden anzurichten, ist immer gegeben. Gerade dann, wenn Personen geschädigt werden, können extrem hohe Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen!

 

 

Für wen ist die Versicherung?


Eine Privathaftpflichtversicherung ist für jede Privatperson wichtig.

 


Was ist versichert?


Grundsätzlich alle Sach-, Personen-, und Vermögensschäden, die der
Versicherungsnehmer oder eine mit versicherte Person einem Dritten fahrlässig zugefügt hat.


Die Privathaftpflichtversicherung prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche
berechtigt sind. Sind diese nicht gerechtfertigt, wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.


Im Familientarif besteht grundsätzlich Deckung für:


• Versicherungsnehmer
• Ehegatte
• Lebenspartner oder Partner in häuslicher Gemeinschaft
• Kinder – sofern diese unverheiratet und minderjährig sind. Volljährige Kinder sind mitversichert, sofern diese unverheiratet sind und sich in der ersten Berufs-/ oder Schulausbildung befinden, maximal jedoch bis zu einem bestimmten Alter.
• Im Haushalt beschäftigte Personen während der Ausübung ihrer
Tätigkeit.

 

Oftmals erstreckt sich der versicherte Personenkreis auch auf:
• Volljährige unverheiratete Kinder in häuslicher Gemeinschaft
• Eltern / Großeltern in häuslicher Gemeinschaft
• Vorübergehend in den Haushalt eingegliederte Personen, wie z. B.
Au-pairs

 

Der maximale Rundumschutz:

 

  • Versicherungssumme 10 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Absicherung aller Familienmitglieder im gleichen Haushalt
  • Umfangreiche Haftpflichtdeckung bei Sport- und Freizeitaktivitäten
  • Uneingeschränkter Haftpflichtschutz weltweit
  •  Absicherung gegen den Verlust von fremden privat und dienstlich genutzten Schlüsseln (bis 25.000,00 EUR)
  • Absicherung von Schäden durch nicht deliktfähige Kinder bis 5.000,00 EUR
  • Breite Haftpflichtdeckung für selbstgenutzte oder vermietete Wohn- und Gewerberäume, Garagen und Ferienwohnungen
  • Forderungsausfalldeckung inklusive Rechtsschutz
  • Absicherung von Gefälligkeitsschäden gegenüber Dritten

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?


Glasversicherung


Mietern empfehlen wir den Abschluss einer gesonderten Glasversicherung.

 


Tierhalterhaftpflichtversicherung


Besitzer von Pferden, Eseln, Hunden und anderen Haustieren sind grundsätzlich für die Schäden, die diese Tiere verursachen, verantwortlich. Gerade weil die Tiere unberechenbar sind, sollten Sie sich vor Schadenersatzansprüchen mit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung schützen.

 


Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung


Der Besitz von Immobilien verpflichtet den Eigentümer dazu, dafür zu sorgen, dass niemand durch die Immobilie zu Schaden kommt (Verkehrssicherungspflicht). Da dies – gerade bei vermieteten Objekten – nicht immer ohne Probleme möglich ist, empfiehlt es sich, eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abzuschließen.


Das Risiko der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht könnte unter Umständen
in der Privathaftpflicht enthalten sein. Reicht jedoch dieser Schutz nicht aus, muss das Risiko über eine eigenständige Versicherung abgedeckt werden.

 


Gewässerschadenhaftpflichtversicherung


Die Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen – insbesondere von Heizöl – ist eine riskante Angelegenheit. Die Schadenhöhe kann gewaltige Dimensionen erreichen, selbst wenn nur wenige Liter Öl das Grundwasser verschmutzen - Kosten, die über eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung gedeckt sind.
Das Risiko der Gewässerschadenhaftpflicht könnte unter Umständen
in der Privathaftpflicht enthalten sein. Das hängt vom jeweiligen Tarifwerk
ab.

 


Bauherrenhaftpflichtversicherung


Wer an-, um-, oder neu baut, haftet als Bauherr für die Sicherheit am Bau und die sich hieraus ergebenden Schäden. Ungesicherte Schächte, herumliegendes Baumaterial usw. lassen das Schadenpotential rasch ansteigen. Dieser erhöhten Gefahr trägt die Bauherrenhaftpflichtversicherung Rechnung. Auch hier könnte das Risiko der Bauherrenhaftpflicht unter gewissen Umständen in der Privathaftpflicht enthalten sein. Reicht jedoch dieser Schutz nicht aus, muss das Risiko über eine eigenständige Versicherung gedeckt werden.

 


Rechtsschutzversicherung


Die Rechtsschutzversicherung stellt quasi das Gegenstück zur Privathaftpflichtversicherung dar. Sie übernimmt u. a. die entstehenden
Kosten eines Rechtsstreits, in dem Sie eigene Ansprüche durchsetzen
möchten. Je nach gewähltem Umfang deckt ein solcher Vertrag verschiedene
Rechtsbereiche.


Deckung für Mietrecht, alles rund ums Fahrzeug oder auch für Arbeitsrecht stellen eigene Bausteine dar. In gewissem Umfang tritt eine Rechtsschutzversicherung auch für strafrechtliche Probleme ein. Viele Anbieter haben auch eine Beratungshotline für Ihre Kunden, über die man eine erste rechtliche Orientierung erhalten kann, wenn man vermutet ein Problem zu haben, das zu einem Rechtsstreit werden könnte. Jeder Rechtsstreit ist mit einem hohen finanziellen Risiko verbunden.

 

Der „Verlierer“ zahlt sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten beider Parteien. Daher macht der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung Sinn. Sie möchten doch nicht auf Ihr gutes Recht verzichten müssen, nur weil Sie das finanzielle Risiko nicht tragen können, oder?

 

 

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