Betriebliche Altersvorsorge

Zeigen Sie soziale Verantwortung

 

Zusätzliche Altersvorsorge macht nicht nur Sinn, sondern ist für Ihre Arbeitnehmer existenziell wichtig!

 

Seit Jahren steht fest: Die gesetzliche Rente reicht nicht. Zurückzuführen ist dies in erster Linie auf den demographischen Wandel. Wir werden immer älter, d.h. die Phase des Rentenbezugs wird immer länger. Gleichzeitig geht die Geburtenrate zurück. Folglich zahlen immer weniger Arbeitnehmer in die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ein.

 

Daher funktioniert der sog. „Generationenvertrag“ nicht mehr. Haben früher drei Einzahler die Rente eines Rentners finanziert, finanzieren heute diese drei Einzahler bereits zwei Rentner.


Das Ergebnis: Die gesetzliche Rente wird immer geringer und die Versorgungslücke der Bürger damit immer größer. Wer im Rentenalter seinen gewohnten Lebensstandard halten will, muss zusätzlich vorsorgen – und das möglichst frühzeitig!

 

 

Link zum Schnellrechner der Allianz-Lebensversicherungs AG:

 

https://www.allianz.de/vorsorge/betriebliche-altersvorsorge/rechner/

 

 

 

 

Eine für Arbeitnehmer gut geeignete Variante der zusätzlichen Vorsorge ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV).


Man unterscheidet dabei verschiedene Durchführungswege. Es gibt z. B. Pensions- und Unterstützungskassen, sowie die Direktversicherung. Letztere ist weit verbreitet und bietet viele Vorzüge.

 

 

Was ist eine Direktversicherung?

 

Bei einer Direktversicherung handelt es sich im Prinzip um eine normale
Rentenversicherung. Ihr Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer und
Sie als Arbeitnehmer sind als versicherte Person bezugsberechtigt.
Es gibt bei der Direktversicherung zwei Finanzierungsarten: Arbeitnehmer-
oder arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung.

 

 

Arbeitnahmerfinanzierte Direktversicherung

 

Der Arbeitgeber erteilt eine Zusage und trifft mit dem Mitarbeiter
eine Entgeltumwandlungsvereinbarung. Der Arbeitgeber schließt
daraufhin eine Direktversicherung ab. Er kann dies bei seinem
bevorzugten Versicherungsunternehmen tun, oder er überlässt
dem Mitarbeiter die Wahl der Gesellschaft. Der Arbeitgeber ist
Versicherungsnehmer und führt die Beiträge ab, daher spricht
man von Entgeltumwandlung. Versicherte Person ist der jeweilige
Arbeitnehmer, bei dem von Beginn an das Bezugsrecht liegt.
Die Beiträge werden aus dem Bruttoentgelt des Arbeitnehmers
abgeführt. Für den Arbeitgeber entstehen keine zusätzlichen Kosten
– es können sogar Sozialversicherungsbeiträge und Steuern
eingespart werden!

 

 

Arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung

 

Bei einer arbeitgeberfinanzierten Direktversicherung bestimmen
Sie, ob und wie viel Sie in eine betriebliche Altersvorsorge für Ihre
Mitarbeiter einzahlen wollen. Die eingezahlten Beiträge sind Betriebsausgaben
und reduzieren somit die Steuerlast Ihres Unternehmens.
Auch Mischformen sind möglich. Sie können sich als Arbeitgeber
an der betrieblichen Altersvorsorge beteiligen, indem Sie einen Zuschuss
in die Direktversicherung des Mitarbeiters fließen lassen.

 

 

 

Steuerliche Behandlung beim Arbeitnehmer

 

Die Beiträge zu einer Direktversicherung werden staatlich gefördert (§
3 Nr. 63 EStG). Dazu müssen sie aus einem ersten Dienstverhältnis
stammen. Es muss also Lohnsteuerklasse I bis V vorliegen.
Die Beiträge bleiben dann bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze
für die gesetzliche Rentenversicherung steuerfrei (die ersten 4% sind
steuer- und sozialabgabenfrei (2022: 282 Euro monatlich), die nächsten
4% sind nur steuerfrei).


Die spätere Rentenzahlung unterliegt der nachgelagerten Besteuerung
(§ 22 Nr. 5 EStG). Auch bei der Ermittlung des Krankenversicherungsbeitrags
in der gesetzlichen Krankenversicherung werden die
Rentenzahlungen aus der betrieblichen Altersvorsorge angerechnet.
Die Steuerbelastung als Rentner ist meist geringer als in der Erwerbsphase.
Daher wirkt sich die nachgelagerte Besteuerung in der Regel
positiv aus.

 

 

 

Steuerliche Behandlung beim Arbeitgeber

 

Eine Direktversicherung zählt nicht zum Betriebsvermögen. Der Wert
der Versicherung muss deshalb nicht in der Bilanz aktiviert werden.
Die Beiträge zur Direktversicherung bleiben bis zur Höhe von 4% der
Beitragsbemessungsgrenze zur GRV sozialversicherungsfrei (2022:
282 Euro monatlich). Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sparen
Sozialversicherungsbeiträge.


Tipp: Erhöhen Sie die künftige Rente Ihrer Mitarbeiter, indem Sie z.B.
einmal im Jahr die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge als
Sonderzahlung in die Direktversicherung einzahlen. Bei Rentenbezug
ergeben sich ebenfalls keine steuerrechtlichen Auswirkungen. Die
Leistung erhält der künftige Rentner direkt vom Versicherungsunternehmen.

 

 

 

Geringverdienerförderung

 

Seit 2018 erhalten Sie als Arbeitgeber einen Zuschuss, wenn Sie Mitarbeitern mit maximal 2.575 Euro brutto / Monat eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung einrichten. Zahlen Sie einen Beitrag zwischen 240 Euro und 960 Euro jährlich ein, erhalten Sie 30 % des Beitrags zusätzlich zur steuerlichen Absetzbarkeit über die Lohnsteuerverrechnung erstattet.

 

 

Nummer 1 in der betrieblichen Altersvorsorge
Nummer_1_in_der_betrieblichen_Altersvors[...]
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