Bürgschaftsversicherung

Die clevere Alternative zur Bank

 

Mit einer Bürgschafts- und Kautionsversicherung haben Sie eine interessante
Alternative zu einem Bürgschaftskredit bei Ihrer Hausbank. Sie erhöhen Ihre Liquidität, entlasten Ihre Kreditlinie bei der Bank und verschaffen sich damit zusätzlichen Finanzierungsspielraum.

 

 

Schadenbeispiele aus der Praxis:

 

Kreditlinienüberschreitung


Ein Bauunternehmer war sichtlich überrascht, als ein Bankmitarbeiter
ihm erklärte, er könne ihm keine zusätzliche Kreditlinie einräumen,
da ein hoher Betrag bereits durch die Gewährleistungsbürgschaften
ausgeschöpft sei. Bei vorausschauender Planung
hätte der Unternehmer die Bürgschaften über eine Bürgschaftsversicherung
abwickeln können und damit seine Kreditlinie bei
der Bank nicht bzw. nur in geringerem Umfang mit Bürgschaften
belasten müssen.

 

 

Insolvenz

 

Wurde eine Kapitalgesellschaft zur persönlichen Haftungsbegrenzung
gegründet, greift diese in vielen Fällen nicht für Bankkredite. Hier muss
der Gesellschafter häufig persönlich haften, um die notwendigen Kredite
zu erhalten. Das Bürgschaftsrisiko wird dabei häufig unterschätzt.
Bei einer Insolvenz der Baufirma nehmen die Bauherren häufig die
Bürgschaften in Anspruch. Mängel werden dann oft „überzogen“ dargestellt
und die Möglichkeit der Nachbesserung ist genommen. Wird
die Bank in Anspruch genommen, nimmt diese regelmäßig bei den
Bürgen (Gesellschaftern) Regress. Bei Bürgschaftsversicherern ist
eine persönliche Haftung dagegen nicht die Regel.

 

 

 

Für wen ist die Versicherung?


Für alle Betriebe, die Bürgschaften stellen müssen, insbesondere
Unternehmen aus dem Bauhaupt- d Ausbaugewerbe sowie dem
Maschinen- und Anlagenbau.

 

 

 

 

Was ist versichert?


Eine Bürgschaftsversicherung ersetzt die Bankbürgschaft.

 

 

 

 

Welche Bürgschaftsarten können abgedeckt werden?

 

Versichert werden können:


• Gewährleistungsbürgschaften – Absicherung von Mängelansprüchen
  des Auftraggebers


• Ausführungsbürgschaften – Sicherheit für vertragsgemäße Auftragsausführung


• Vertragserfüllungsbürgschaften – Sicherheit für den Auftraggeber
  für die ordnungsgemäße Erfüllung des Werkvertrages


• Anzahlungsbürgschaften – Sicherheit für den Auftraggeber für 
  geleistete An- oder Vorauszahlungen

 

• Bürgschaft für Altersteilzeit – Sicherheit für Mitarbeiter – gerät
  ein Arbeitgeber in Insolvenz, zahlt der Versicherer direkt an den
  Arbeitnehmer aus. Höchstbürgschaft für Wertguthaben


• Bürgschaft für Zeitguthaben – Absicherung von Arbeitszeit im
  Baugewerbe. Guthaben auf Ausgleichs und Entgeltkonten


• Bürgschaft für Reiseveranstalter

 

 

 

 

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versicherbar?


Eine Bürgschaftsversicherung tritt nur bei Insolvenz des Versicherungsnehmers
ein und ersetzt nicht die vom Versicherungsnehmer zu erbringende Leistung. Wird die Bürgschaftsversicherung in Anspruch genommen, obwohl keine Insolvenz der Baufirma vorliegt, muss die Baufirma der Bank die erbrachten Zahlungen erstatten.

 

 

 

 

Wo gilt die Versicherung?


Versicherungsschutz besteht weltweit, sofern nicht im Versicherungsschein
etwas anderes ausgewiesen ist.

 

 

 


Wie lässt sich die Prämie ermitteln?


Die Prämie errechnet sich aus der Höhe der Avallinie bzw. dem
Bürgschein-Limit.

 

 

 

 

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

Es wird der geforderte Betrag bis zur maximalen Bürgschaftshöhe
gezahlt.

 

 

 

 

 

Sie haben noch Fragen zu diesem Thema? Rufen Sie uns an!

 

Fon: +49 7361 4905818

Whatsapp: +49 176 81265789

 

 

 

Ihr leistungstarker Versicherungsmakler

 

Bei Fragen oder Terminvereinbarungen zu einem unverbindlichen Beratungsgespräch erreichen Sie uns wie folgt:

 

sel Versicherungsmakler

Ulmer Straße 130

73431 Aalen

Tel.: 07361 4905818

WhatsApp: 0176 81265789

Mail: info@selmakler.de

 

 

Ansprechpartner.pdf
PDF-Dokument [1.1 MB]
Broschüre 18 Jahre.pdf
PDF-Dokument [1.6 MB]
Druckversion | Sitemap
© sel Versicherungsmakler Ulmerstr. 130 73431 Aalen Tel. 07361 4905818 info@selmakler.de

Anrufen

E-Mail

Anfahrt