Betriebsunterbrechungs-versicherung

Ihre Kosten laufen weiter!

 

 

Der Betrieb kann aufgrund eines Sachschadens (Feuer, Sturm etc.) ganz oder teilweise nicht mehr aufrechterhalten werden. Im schlimmsten Fall kommt es zum Betriebsstillstand.


Die Folgen für den Betrieb: Erhebliche finanzielle Auswirkungen durch Gewinnverlust, da Fixkosten wie Miete und Nebenkosten, sowie Löhne und Gehälter weiter bezahlt werden müssen. Kundenabwanderungen und Wettbewerbsnachteile.
 

 

Schadenbeispiele

 

Sturm deckt Lagerdach ab
Dass der schwere Herbststurm das Lagerdach einriss, war gerade noch zu verkraften, zumal eine gewerbliche
Gebäude- und auch Inhaltsversicherung bestand. Aber wer kommt für die Folgeschäden auf? Der gesamte Betrieb liegt ja lahm, doch Fixkosten, Löhne und Gehälter laufen weiter. Über Nacht steht die Firma am Rande des Ruins.

Rohrbruch in einem Elektronikgeschäft
In der Nacht kam es während der Adventszeit zu einem Rohrbruch in einem Elektronikgeschäft. Die Wassermassen konnten nicht schnell genug abfließen und beschädigten die Ware. Bis die Räumlichkeiten wieder hergestellt und Ware nachbestellt wurden, kam es zu einer Unterbrechung des Betriebes. Das entgangene Weihnachtsgeschäft sorgte

                                                                                         für erhebliche Gewinneinbußen.

Betriebsunterbrechung.pdf
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Für wen ist die Versicherung?


Alle produzierenden Gewerbetreibenden, Handel- und Handwerksbetriebe, Freiberufler.

 

 

 

Was ist versichert?


•Gewinnminderung und -ausfall

•nicht erwirtschaftete Gewinne

•fortlaufende umsatzunabhängige Betriebskosten

•Löhne und Gehälter

•evtl. Miete für Ausweichräumlichkeiten

 

 

 

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?


Versicherungsschutz lässt sich den Bedürfnissen des jeweiligen Betriebes anpassen.


Betriebsunterbrechungen aufgrund von Schäden an versicherten Sachen durch
• Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
• Einbruchdiebstahl inkl. Vandalismus und Raub
• Leitungswasser
• Sturm und Hagel
• Elementarschäden wie Erdbeben, Überschwemmung, Erdrutsch,                                  Vulkanausbrüche, Schneedruck und Lawinen
• Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung, mutwillige Beschädigungen
• Fahrzeuganprall, Rauch/Ruß, Überschallknall

 

 

 

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?


Grundsätzlich sind Schäden durch diese Ursachen nicht versichert:
• Vorsatz
• Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse
• Kernenergie oder radioaktive Strahlung


Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass diese Gefahren bzw. Schäden in Ihrem individuellen Angebot mit enthalten sind:
• Sengschäden
• Überspannungsschäden
• Schäden durch Feuchtigkeit, extreme Temperaturen, Strom- und Energieausfall
• Rückstau

 

 

 

Wo gilt die Versicherung?


Versicherungsschutz besteht innerhalb der im Vertrag genannten Risikoorte.

 

 

 

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?


• Ersatz von versicherten Sachen (Reparatur bis hin zum Neuwertersatz nach  einem Totalschaden)
• Aufräum- und Abbruchkosten, sowie Aufräumen der Schadenstätte (auch die Entsorgung von versicherten Sachen, die z.B. nach einem Brand als Sondermüll gelten ist versichert)
• Bewegungs- und Schutzkosten sofern nötig, wird auch unbeschädigtes

Inventar, z.B. zu dessen Schutz bei den Aufräumarbeiten, entsprechend gelagert
• Im Rahmen der separat zu beantragenden Betriebsunterbrechungsversicherung •die fortlaufenden Kosten und der entgangene Gewinn


Der durch die Betriebsunterbrechung nicht erwirtschaftete Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten werden in der Regel für bis zu zwölf Monate seit Eintritt des Sachschadens ersetzt (=Haftzeit). Je nach Tarif kann mitunterauch eine längere Haftzeit vereinbart werden.

 

 

 

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